Rentenversicherung in Italien

Wer kann in Italien Rente beziehen?

Rentenversicherung in Italien

Als deutscher Rentner kann man sich seine Altersbezüge auch nach Italien überweisen lassen.

Je nachdem bei welchem Kreditinstitut Sie Kunde sind, können solche Transaktionen allerdings Gebühren nach sich ziehen, mit denen Sie belastet werden. Um das zu verhindern, reicht es aus, ein Bankkonto in Deutschland einzurichten bzw. weiterzuführen. Entscheiden Sie sich etwa für die Deutsche Bank, können Sie auch in Italien Ihr Geld bei den zahlreichen Filialen gebührenfrei abheben.

Der Rentenversicherungsträger wünscht, dass Sie ihn vor dem Wohnortwechsel über den zukünftigen Aufenthaltsort in Kenntnis setzen. Bis spätestens vier Monate vor dem Wohnortwechsel sollten Sie dies tun. Wer der Versicherung seine neue Anschrift nicht rechtzeitig meldet, muss mit Zahlungsverzögerungen rechnen.

Wer Riester-Rente bezieht und im Ausland wohnt, kann das Potenzial seiner privat finanzierten Zusatzrente nicht in vollem Umfang nutzen. Weil die Rente nach deutschem Recht versteuert werden muss, dürfen die staatlichen Zulagen nicht an Sie ausgezahlt werden, da Sie sich der Zuständigkeit der deutschen Finanzämter entziehen. Bevor die Auszahlungen an Sie erfolgen, müssen diese Zuschüsse an den Staat zurückgezahlt werden. Das erfordert, dass Sie die Stundung des Rückzahlungsbetrags beim zuständigen Anbieter beantragen.

Beachten Sie, dass der Anspruch auf Renten, der sich aus einer verminderten Erwerbsfähigkeit ableitet, entfällt, sobald der Hauptwohnsitz ins Ausland verlagert wird. Dieser Fall tritt bei den Rentenbeziehern ein, denen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit keine Jobangebote gemacht werden. Anders verhält es sich bei Rentenbeziehern, bei denen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. des Gesundheitszustands die Aufnahme einer Arbeit grundsätzlich ausgeschlossen wird.

Es ist dringend notwendig, sich so früh als möglich über die Zahlungsmodalitäten der Rente ins Ausland durch den Träger in Kenntnis setzen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Rentenversicherung Bund .

Ist jemand in mehreren Ländern der EU/des EWR berufstätig gewesen, errechnet sich der Gesamtbetrag der Rente aus sämtlichen Rentenversicherungszeiten. Über die Bestimmungen der EU klärt Sie die Seite www.ec.europa.eu/eulisses  auf.

Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung in Italien entrichten Sie Ihre Rentenversicherungsbeiträge an die INPS. Sie bezahlen ein Drittel, der Arbeitgeber wird mit zwei Dritteln belastet. Selbstständige, für die es keine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit gibt, müssen sich eigenständig beim zuständigen Versicherungsträger anmelden. Die Beiträge richten sich nach dem Gesamteinkommen eines Jahres.

Altersrente in Italien

Das italienische Sozialversicherungssystem kennt zwei Altersrenten. Die Dienstaltersrente (pensione di anzianità) wird ausgezahlt

  • unabhängig vom Alter nach mindestens 40 Beitragsjahren oder
  • nach 35 Beitragsjahren und einem Alter von 60 Jahren (61 Jahre ab 2010).

Das Renteneintrittsalter für Selbstständige beträgt momentan 61 Jahre (62 Jahre ab 2010; 63 Jahre ab 2013). Die Altersrente (pensione di vecchiaia) steht Frauen ab 60 Jahren und Männern ab 65 Jahren zu. Beide Altersrenten werden erst nach Beendigung jeglicher Arbeitsverhältnisse gewährt.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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