Mietverträge

Türkische Pacht- und Mietverträge

Mietverträge

Sie haben die Wohnung gefunden, in der Sie bleiben wollen? Dann müssen Sie nur noch einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen. Am besten sowohl auf Türkisch als auch in Ihrer Muttersprache.

Der Wichtigste Punkt beim Vertragsabschluss ist natürlich der Mietsatz festgelegt sowie die Währung, in der dieser gezahlt wird. In der Türkei wurden lange Zeit ausländische Währungen bevorzugt, da diese normalerweise stabiler war als die türkische Lira. Heutzutage akzeptieren immer mehr Vermieter die türkische Lira auch von ausländischen Mietern.

Falls Sie Ihre Miete in einer ausländischen Währung zahlen, könnte Ihr Vermieter bei Wechselkursschwankungen versuchen Ihren Mietsatz zu erhöhen. Stellen Sie daher sicher, dass der Mietzins eindeutig in Ihrem Mietvertrag definiert ist.

Die Mietdauer sollten Sie am besten ebenfalls in Ihrem Mietvertrag festlegen, auch wenn viele Vermieter dies nicht als notwendig erachten. Wenn der Vertrag keine Mietdauer spezifiziert, muss er normalerweise nach einem Jahr verlängert werden.

Die anfallenden Steuer für das Mietobjekt werden vom Vermieter übernommen. Einzige Ausnahme ist die Umweltsteuer, die Sie mit Ihrer Wasserrechnung begleichen.

Beachten Sie, dass Vermieter in der Türkei einige außergewöhnliche Rechte haben: So kann Ihr Vermieter Sie ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn er selbst in die Wohnung einziehen will. Eine fristlose Kündigung kann ebenfalls erfolgen, sobald Sie zwei Monate mit der Miete im Rückstand sind. Wenn Ihre Immobilie verkauft wird, kann der neue Eigentümer Ihnen ebenfalls kündigen (allerdings mit Kündigungsfrist).

Streitigkeiten mit dem Vermieter

Theoretisch können Sie Ihren Vermieter verklagen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. In der Praxis sollten Sie die nur in Erwägung ziehen, wenn Ihr Vermieter Ihnen ein Unrecht zugefügt hat, das an die Grenzen der Menschenrechtsverletzung stößt. Ein Gerichtsprozess zieht sich in der Regel über einen Zeitraum hin, der einem Normalsterblichen als eine Ewigkeit vorkommt. Theoretisch ist der Vermieter für die Sicherheit des Mieteigentums verantwortlich, während Mieter diese nicht beschädigen darf. In der Praxis gibt es jedoch kaum Instanzen, die diese Vorschriften auch durchführen würden.

All dies bedeutet, dass Sie besondere Vorsicht walten lassen sollten, wenn Sie ein Wohnobjekt mieten. Wenn der Eigentümer Ihnen seltsam oder unangenehm erschein, sollten Sie sich lieber nach einem anderen Mietobjekt umschauen. Vielleicht verpassen Sie damit eine scheinbare Traumwohnung, aber gleichzeitig minimieren Sie das Risiko eines späteren Alptraums.

Mietverträge in ländlichen Gebieten

Mietverträge in ländlichen Gebieten sind oft weniger formell. Viele Vermieter betrachten eine mündliche Absprache als ebenso gültig wie eine schriftliche. Dennoch sollten Sie versuchen, einen schriftlichen Vertrag auszuhandeln.

Wenn ein schriftlicher Vertrag nicht möglich ist, sollten Sie zumindest alle relevanten Punkte mündlich abklären: die Miete, die Währung in der Sie diese zahlen, die Mietdauer und speziellen Regelungen. Falls Ihr Türkisch hierzu nicht ausreicht, sollten Sie einen türkischen Bekannten hierzu um Hilfe bitten.

Die Kaution in ländlichen Gebieten kann bis zu sieben Monatsmieten betragen. Da die Mieten auf dem Land extrem gering sind, zahlen Sie dennoch oftmals weniger Kaution als in der Stadt.

In ländlichen Gegenden finden Sie oftmals noch weniger rechtliche Möglichkeiten als in der Stadt, um eventuelle Streitpunkt zu klären. Aus diesem Grund sollten Sie gerade auf dem Land von vornherein sicher stellen, dass alle Regelungen Ihres Mietverhältnisses von vornherein geklärt sind.

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